Projekt Energie

24.06.2020

Energieeffizienz /Untersuchungen zur thermischen Behaglichkeit in Gebäuden, Teil 2

Der regelmäßig mit der thermischen Behaglichkeit im Rahmen einer Beurteilung des Raumklimas in Gebäuden in Verbindung gebrachte Parameter ist die Temperatur. Einer der hierbei am häufigsten verwendeten und noch am ehesten aussagekräftigen Indikatoren ist – neben der Lufttemperatur – das bioklimatische Maß der operativen Temperatur (auch Empfindungstemperatur genannt). Hierbei handelt es sich um die gefühlte, d.h. unmittelbar vom Menschen wahrgenommene Umgebungstemperatur. Sie entspricht dem arithmetischen Mittel zwischen der gemessenen Raumlufttemperatur und der Strahlungstemperatur der Umgebungsflächen, insoweit der Unterschied zwischen diesen beiden Größen nicht entweder 4 °C oder eine Luftgeschwindigkeit (Zugluft) von 0,2 m/s überschreitet. Andernfalls müssen zur Ermittlung der operativen Temperatur die entsprechenden weiteren Faktoren hinzugezogen werden.

Für unterschiedlich genutzte Wohn- und andere Räume, wie vor allem Schlaf- und Wohnzimmer, Küche etc. in Wohngebäuden, die mit aktiven Heizungs- und Kühlsystemen ausgestattet sind, werden laut DIN EN 16798-1 [1] folgende Mindest- und Höchstwerte für die operative Raumtemperatur in Abhängigkeit von Aktivitätsgrad und Wärmeleitwiderstand der Bekleidung bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50 % empfohlen:

  • Mindestwert für Heizung (im Winter) von 20 °C ( ̴ 1,2 MET;  ̴ 1,0 clo)
  • Höchstwert für Kühlung (im Sommer) vom 26 °C ( ̴ 1,2 MET;  ̴ 0,5 clo)

Die o.g. Werte gelten für Raumtypen, die im Rahmen der vorgelegten Klassifikation des thermischen Raumklimas sowie der Behaglichkeit der Kategorie II zugeordnet wurden; an sie werden diesem Ansatz zufolge ein normales Maß an Erwartungen hinsichtlich der thermischen Behaglichkeit gesetzt. Mehr Inrormationen sind auf der Lernplattform zu finden.