Teilergebnisse zum Arbeitspaket 2: Analyse von Energieeinspeise- und Lastprofilen, Entwicklung lokal angepasster Profile SNB-Region
In Deutschland sind die Stromverteilnetzbetreiber (VNB) nach § 12 Absatz 1 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) verpflichtet, Standardlastprofile (SLP) für die Belieferung von Stromkunden ohne registrierende Leistungsmessung (Kleinunternehmen, Privatkunden etc.) zu nutzen, d.h. für solche Endverbraucher, für die den Netzbetreibern keine Lastgang- oder Zählerstanddaten vorliegen. Das umfasst Verbraucher ohne registrierende Leistungsmessung (RLM) und ohne intelligente Messysteme (iMSys). Konkret schreibt die StromNZV standardisierte Lastprofile für Gewerbe, Haushalte, Landwirtschaft, Bandlastkunden, unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen und Heizwärmespeicher vor. Die Standardlastprofile sollen die viertelstündliche Stromabnahme dieser Gruppen in der Gesamtheit möglichst präzise abbilden und so die Abweichungen zwischen Liefermengen und tatsächlichem Verbrauch in den Differenzbilanzkreisen minimieren. Diese Standardlastprofile sind auf 1.000.000 kWh normiert..